Softwarelösung für das Hinweisgeberschutzgesetz
Vielen Unternehmen ist das Hinweisgeberschutzgesetz schon ein Begriff: Es ist am 02.07.2023 in Deutschland in Kraft getreten und verpflichtet Organisationen und Unternehmen dazu, eine Meldestelle für Hinweisgeberverfahren einzurichten. Für Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden gilt die Regelung bereits. Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden haben noch bis zum 17.12.2023, das Gesetz umzusetzen.
Was regelt das Hinweisgeberschutzgesetz?
Das Gesetz setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie in Deutschland in nationales Recht um.
Die Richtlinie trat am 16. Dezember 2019 in Kraft und sorgt dafür, den Schutz von Hinweisgebern in der EU und auf nationaler Ebene einheitlich zu regeln. Zuvor hatte es keine einheitliche Regelung gegeben – dadurch kam es laut der EU-Kommission dazu, dass potenzielle Hinweisgeber sich nicht getraut haben, ihre Bedenken zu melden oder nicht wussten, wohin sie sich wenden können. Das Hinweisgeberschutzgesetz soll dafür sorgen, dass Hinweise in Unternehmen und Organisationen über eine Meldestelle eingereicht werden können.
Wer kann Hinweise einreichen?
Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz hinweisgebender und betroffener Personen im beruflichen Kontext. Dabei kann es sich um Mitarbeitende, Beamtinnen und Beamte, Selbstständige, Praktikantinnen und Praktikanten bzw. Freiwillige und Organmitglieder von Gesellschaften (z. B. Aufsichtsratsmitglieder) handeln.
Wenn eine dieser Personen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit den Verdacht hat oder Beweise dafür findet, dass das Unternehmen oder die Organisation gegen Rechtsnormen und Vorschriften verstößt, kann sie diese Bedenken melden.
Laut der EU-Kommission können rechtswidrige Handlungen in Organisationen und Unternehmen unterschiedlicher Größe vorkommen – egal, ob sie Teil des privaten oder des öffentlichen Sektors sind.
Um welche Handlungen geht es?
Zu diesen Handlungen gehören zum Beispiel Korruption oder Betrug, Fehlverhalten oder Fahrlässigkeit in Bereichen wie dem Arbeits- und Gesundheitsschutz, der Produktsicherheit, dem Umweltschutz oder dem Datenschutz.
Menschen, die für ein Unternehmen tätig sind oder im Rahmen ihrer Arbeit mit einer Organisation in Kontakt kommen, erfahren von solchen Vorkommnissen häufig als Erste. Daher können sie den ersten Schritt tun und den Fall melden, um das öffentliche Interesse zu schützen.
Wie werden die hinweisgebenden Personen geschützt?
Menschen, die einen Verdacht oder Beweise für einen Verstoß haben, sollen diesen umgehend melden. Dabei ist es wichtig, dass ihnen dadurch keine Nachteile entstehen – deshalb legt das Hinweisgeberschutzgesetz fest, dass die Identität einer hinweisgebenden Person anonym bleiben muss. Auch betroffene Personen sollen geschützt werden.
Außerdem dürfen nur zuständige Personen auf die eingehenden Meldungen zugreifen – es kann also nicht jede:r in einem Unternehmen oder einer Organisation sehen, ob ein Verdacht oder Verstoß gemeldet wurde.
Was ist die Meldestelle?
Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht vor, dass betroffene Unternehmen eine Meldestelle für Hinweisgeberverfahren einrichten. Hier können Mitarbeitende und andere hinweisgebende Personen melden, wenn Sie einen Verdacht auf rechtswidrige Handlungen haben.
Für die Umsetzung der Meldestelle eignet sich ein IT-gestütztes System in Form einer Software. Durch spezielle Fallmanager-Accounts kann sichergestellt werden, dass nur zuständige Personen auf die eingehenden Meldungen zugreifen können. Außerdem wird durch eine anonyme Einreichung der Meldungen über einen Online-Fragebogen die Identität der hinweisgebenden Personen geschützt.
Wie kann das Hinweisgeberschutzgesetz unkompliziert umgesetzt werden?
Mit unserer Softwarelösung Deutsche Hinweisgeber bieten wir eine effiziente Möglichkeit, die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes zu erfüllen.
Wir übernehmen die technische Einrichtung und Systemadministration des digitalen Hinweisgebersystems und stellen Fallmanager-Accounts für die einfache, digitale Bearbeitung eingehender Meldungen zur Verfügung.
Was sind die Vorteile der Softwarelösung “Deutsche Hinweisgeber”?
- Softwarebasierte, über den Browser erreichbare geschützte Meldestelle
- Gesetzlich konformes Fallmanagement
- Hosting in einem deutschen Rechenzentrum inkl. Backup-Prozess (ISO/IEC 27001:2013)
- Branding-Möglichkeiten anhand des Corporate Designs
- Anonyme Einreichung der Meldungen über Online-Fragebogen
- Bearbeitung der Meldungen über Fallmanager-Account
- 100% DSGVO-konform und Open-Source-basiert
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Bist Du noch auf der Suche nach einer geeigneten Lösung, um das Hinweisgeberschutzgesetz für Dein Unternehmen schnell und einfach umzusetzen? Das Team von nova berät Dich gerne zu unserer Softwarelösung und Deinen Möglichkeiten.