EN 301 549-Konformität

Wegweiser zur digitalen Barrierefreiheit

Barrierefreiheit
Von Anna Santjohanser

Die digitale Welt sollte für alle Menschen zugänglich sein. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das ab dem 28. Juni 2025 in Kraft tritt, verpflichtet die Gesetzgebung die private Wirtschaft zur Umsetzung der EN 301 549. Diese Norm verweist auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, die internationale Standards für digitale Barrierefreiheit festlegen. In diesem Blogartikel wird erklärt, welche Bedeutung das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Unternehmen hat, welche Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit gestellt werden und wie diese effektiv umgesetzt werden können.

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das BFSG ist die Umsetzung der europäischen Richtlinie 2019/822 (European Accessibility Act) in deutsches Recht. Es verpflichtet alle deutschen Privatunternehmen zur Gewährleistung digitaler Barrierefreiheit. Die genaue Ausgestaltung und Umsetzung dieser Anforderungen wird in der EN 301 549 festgelegt. Diese Norm zielt darauf ab, eine einheitliche und nachvollziehbare Grundlage für die Barrierefreiheit zu schaffen, um eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen in der digitalen Welt zu gewährleisten. 

Um das Thema des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes weiter zu vertiefen, empfiehlt sich ein Blick in unseren umfassenden Blogartikel, der detaillierte Einblicke und wertvolle Informationen zu den Hintergründen bietet. Hier geht’s zum Artikel!

Der Zusammenhang zwischen WCAG und der EN 301 549

Die EN 301 549 verweist auf die WCAG 2.1, die als Grundlage für digitale Barrierefreiheit gilt. In vielen Fällen ist es ausreichend, sich an die WCAG-Richtlinien zu halten. Dennoch gibt es spezielle Anforderungen der EN 301 549, die auch für komplexe Software- und Webanwendungen relevant sind. Daher sollten alle Aspekte der Norm berücksichtigt werden, um vollständige Konformität zu erreichen.

Die vier Prinzipien der WCAG

Wahrnehmbar: Informationen müssen so bereitgestellt werden, dass sie von allen Nutzern wahrgenommen werden können. Dazu gehören die Bereitstellung von Textalternativen für nicht-textliche Inhalte, z. B. Bildbeschreibungen, sowie die Nutzung von Farben mit ausreichendem Kontrast. Auch die Verwendung von klaren Schriftarten und ausreichenden Schriftgrößen trägt zur Wahrnehmbarkeit bei.

Bedienbar: Die Benutzeroberfläche muss einfach bedienbar sein. Webseiten sollten vollständig mit der Tastatur navigierbar sein und Nutzer sollten ausreichend Zeit haben, um Inhalte zu lesen und zu interagieren. Auch die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Eingabemethoden zu wechseln (Tastatur, Maus, Touchscreen) ist entscheidend.

Verständlich: Inhalte müssen klar und verständlich formuliert sein. Nutzer sollten Unterstützung bei der Eingabe erhalten, etwa durch Ausfüllhilfen bei Formularen oder durch verständliche Fehlermeldungen. Die Verwendung einfacher Sprache ist ebenfalls wichtig.

Robust: Inhalte sollten von verschiedenen Technologien, einschließlich Hilfsmitteln wie Screenreadern, interpretiert werden können. Ein gut strukturierter HTML-Code, der den aktuellen Webstandards entspricht, ist hierbei von zentraler Bedeutung.

Was muss nach der EN 301 549 getan werden, um barrierefrei zu werden?

Um digitale Barrierefreiheit gemäß der EN 301 549 erfolgreich umzusetzen, bedarf es eines strukturierten Ansatzes, der sowohl technische Anpassungen als auch ein tiefes Verständnis der Bedürfnisse aller Nutzergruppen umfasst. Die folgenden Schritte sind entscheidend, sodass jeder gleichberechtigt auf digitale Inhalte zugreifen kann. 

Analyse der bestehenden digitalen Produkte: Eine umfassende Bewertung der Website und der digitalen Anwendungen sollte durchgeführt werden, um bestehende Barrieren zu identifizieren. Dies kann durch Benutzerumfragen und Usability-Tests geschehen, um festzustellen, wie Nutzer mit den Inhalten interagieren.

Anpassungen gemäß den WCAG-Richtlinien: Die Vorgaben aus Kapitel 9 der EN 301 549 sollten umgesetzt werden. Dazu gehören die Integration von Textalternativen für Bilder, die Verbesserung der Tastaturnavigation und die Sicherstellung, dass alle Funktionen sowohl mit der Maus als auch über die Tastatur zugänglich sind.

Regelmäßige Überprüfungen und Updates: Die Digitale Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess. Regelmäßige Audits sollten durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass digitale Inhalte aktuell und barrierefrei bleiben. Änderungen in den gesetzlichen Anforderungen und neuen Technologien sind zu berücksichtigen.

Schulung des Personals: Mitarbeiter, insbesondere im Bereich Webentwicklung und Content-Management, sollten geschult werden, um sicherzustellen, dass neue Inhalte den Barrierefreiheitsstandards entsprechen. 

Unterstützung bei der barrierefreien Gestaltung von Websites

Seit vielen Jahren setzen wir uns dafür ein, Websites barrierefrei zu gestalten und unterstützen Unternehmen dabei, die Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit erfolgreich zu erfüllen. Unsere umfassenden Leistungen umfassen:

Beratung und Analyse: Wir führen eine gründliche Überprüfung der digitalen Angebote durch, um potenzielle Barrieren zu identifizieren. Mithilfe modernster Analysetools und Nutzertests decken wir Schwachstellen auf, die behoben werden müssen.

Technische Umsetzung: Bei der Programmierung achten wir darauf, dass alle Anforderungen für Screenreader erfüllt werden. Wir verwenden größere Schriftarten und berücksichtigen die Kontrastverhältnisse, damit alle neuen Funktionen den Barrierefreiheitsstandards entsprechen.

Anpassungen für spezielle Bedürfnisse: Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen für Menschen mit Sehbehinderungen an, darunter Farbanpassungen und Bildbeschreibungen. Auch die Implementierung von Sprachwechselmöglichkeiten ist Teil unseres Angebots, um die Zugänglichkeit zu maximieren.

Schulung und Sensibilisierung: Durch Workshops und Schulungen sensibilisieren wir Dein Team für das Thema Barrierefreiheit. So stellen wir sicher, dass alle Mitarbeiter ein Bewusstsein für dieses wichtige Thema entwickeln und zur Schaffung einer inklusiven digitalen Umgebung beitragen.

Wenn Du mehr über unsere Dienstleistungen erfahren möchtest oder Unterstützung bei der Umsetzung EN 301 549-Konformität benötigst, stehen wir Dir gerne zur Verfügung!

Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel dienen ausschließlich zu Informationszwecken, wurden von juristischen Laien verfasst und stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte konsultiere einen qualifizierten Rechtsberater, um spezifische Fragen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und dessen Auswirkungen auf Dein Unternehmen zu klären.

Anna SantjohanserKommunikation
Anna SantjohanserKommunikation