BFSG 2025: Was Unternehmen jetzt tun müssen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt, hat das Ziel, Barrierefreiheit in digitalen und physischen Produkten sowie Dienstleistungen zu fördern. Dieses Gesetz richtet sich insbesondere an Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Endverbraucher:innen anbieten, darunter auch mittelständische Unternehmen in der Industrie, im Handel und im Dienstleistungssektor.
Was bedeutet eigentlich Barrierefreiheit?
Barrierefreiheit im Web bedeutet, dass digitale Inhalte und Dienste so gestaltet werden, dass sie für alle Menschen zugänglich sind, unabhängig von ihren körperlichen oder technischen Einschränkungen. Dies umfasst unter anderem die Nutzung von Screenreadern für sehbehinderte Menschen, die Navigation auf einer Website ohne Maus für motorisch eingeschränkte Nutzende und den Einsatz von kontrastreichen Farbschemata für Personen mit Sehschwächen. Ziel ist es, allen Nutzenden eine gleichwertige und uneingeschränkte Nutzung digitaler Angebote zu ermöglichen.
Wer ist vom BFSG betroffen?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt für eine Vielzahl von Unternehmen, insbesondere solche, die digitale Dienstleistungen anbieten. Dazu zählen:
- Angebote von Telemedien, wie z.B. Telefon- oder Messenger-Dienste
- Banken, die digitale Bankdienstleistungen bereitstellen
- E-Commerce-Angebote und Online-Shops
- Angebote von E-Books und ähnlichen digitalen Medien
Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen Euro sind von den Anforderungen des BFSG in vielen Fällen ausgenommen.
Was bewirkt das Gesetz?
Das BFSG soll sicherstellen, dass alle Menschen, einschließlich Personen mit Behinderungen, gleichberechtigten Zugang zu digitalen und physischen Produkten und Dienstleistungen haben. Dies betrifft unter anderem die Zugänglichkeit von Websites, mobilen Anwendungen, elektronischen Geräten und Selbstbedienungsterminals. Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen, andernfalls drohen rechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen, Bußgelder und Reputationsschäden.
Warum gibt es das Gesetz?
Das BFSG ist Teil der Bemühungen, die Inklusion und Gleichberechtigung in der Gesellschaft zu fördern. Es basiert auf der EU-Richtlinie 2019/882 und zielt darauf ab, Hindernisse im Alltag zu minimieren und Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen zu erleichtern.
Was können wir für Dich tun?
Wir von nova können Dich dabei unterstützen, die Anforderungen des BFSG zu erfüllen und die Vorteile der Barrierefreiheit zu nutzen:
- Webseiten-Analyse und Optimierung: Wir überprüfen im Rahmen unseres Barrierefreiheits-Audits Deine digitalen Angebote auf Barrierefreiheit und schlagen Optimierungsmaßnahmen vor.
- Technische Implementierung: Unsere Expert:innen implementieren die erforderlichen technischen Anpassungen, um sicherzustellen, dass Deine Produkte und Dienstleistungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Durch die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen können Unternehmen nicht nur Compliance sicherstellen, sondern auch neue Zielgruppen erschließen und ihre Marktstellung verbessern.
Wenn Du mehr über unsere Dienstleistungen erfahren möchtest oder Unterstützung bei der Umsetzung des BFSG benötigst, stehen wir Dir gerne zur Verfügung!
Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte konsultiere einen qualifizierten Rechtsberater, um spezifische Fragen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und dessen Auswirkungen auf Dein Unternehmen zu klären.